Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung
Gemäß der Fünften Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) sind seit 1. Januar 2009 grundsätzlich alle haushaltsnahen Verpackungen, die in den Verkauf gelangen und für den privaten Endverbraucher bestimmt sind, bei mindestens einem zugelassenen dualen System zu lizenzieren. Die verpflichteten Vertreiber aus Industrie und Handel haben dabei die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern. Neben der Duales System Deutschland GmbH mit dem wahrscheinlich bekanntesten Markenzeichen "Der grüne Punkt" gibt es in Deutschland inzwischen mehrere andere Unternehmen wie beispielsweise Interseroh, Landbell oder BellandDual, die als duale Systeme zugelassen sind und flächendeckend arbeiten.
Mit dieser umfassenden Meldepflicht soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen, die Verkaufsverpackungen auf den Markt bringen, auch tatsächlich für deren Entsorgung bezahlen. Trittbrettfahrern soll damit das Handwerk gelegt werden, da sie ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber entsorgen können.
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Sind Sie in der Meldepflicht?
Wer ist nach den Vorschriften der Verpackungsverordnung für die Beteiligung an einem dualen System verantwortlich?
- Bei industriell befüllten Verpackungen sind in der Regel die sogenannten Erstinverkehrbringer, d.h. die Hersteller und Vertreiber, die haushaltsnahe Verpackungen erstmals in den Verkehr/Umlauf bringen, für die Lizenzierung ihrer Produkte verantwortlich.
- Bei importierten Waren ist zu beachten, dass gemäß der VerpackV derjenige als Erstinverkehrbringer gilt, der den Transport der Waren über die deutsche Grenze durchführt. Es kann also entweder der ausländische Exporteur oder aber der deutsche Importeur zur Lizenzierung verpflichtet sein.
- Bei Serviceverpackungen wie beispielsweise Tragetaschen, Tüten, Einwickelfolien, etc. - also alle Verpackungen, die erst im Laden befüllt werden - werden in der Regel die sogenannten Letztvertreiber (Metzger, Bäcker, Handelshaus, etc.) in die Pflicht genommen.
Gerne informieren wir Sie persönlich darüber, wie Sie Ihrer Meldepflicht mit unserer Speziallösung Lizenznehmer Duale Systeme ganz einfach nachkommen können.
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Lizenznehmer Duale Systeme (PDF, 1 MB) - Lesen Sie einen Artikel in der molkerei industrie zu unserer Speziallösung!
Download "Lizenzen für Duale Systeme", molkerei industrie 10/11 (PDF, 500 KB) - Link zum Bundesumweltministerium:
Informationen zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung - Link zum IHK Register der Vollständigkeitserklärungen
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